KUNDENBETREUUNG:

Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
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UNSERE AUFGABEN

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Der Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ (AZV) hat die Aufgabe der Planung, des Baus und des Betriebes der erforderlichen Anlagen für eine schadlose Abwasserbeseitigung. Der AZV bestimmt Art, Lage und Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Änderung, Sanierung, Erweiterung, Verbesserung oder Beseitigung. Zu den öffentlichen Anlagen gehören das gesamte öffentliche Entwässerungsnetz, einschließlich aller technischen Einrichtungen, insbesondere öffentliche Kanäle, Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken, Abwasserpumpwerke und Klärwerke. Die Planung und der Bau von Anlagen zur Abwasserbeseitigung erfolgt in Abstimmung mit den Verbandskommunen.

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Die Abwasserbeseitigung durch den AZV umfasst das Sammeln, Behandeln und Ableiten von Abwasser sowie das Stabilisieren und Entwässern von Klärschlämmen aus der Abwasserbehandlung. Zur Abwasserbeseitigung gehören auch das Entnehmen und Transportieren des anfallenden Schlamms aus biologischen Kleinkläranlagen, Fäkalgruben und bei abflusslosen Gruben, welche zur Sammlung häuslicher Abwässer und Fäkalien dienen, das Entleeren, Transportieren und Entsorgen des Grubeninhaltes. Für die Entnahme und den Transport des Schlamms bedient sich der AZV einer dafür geeigneten Transport – und Entsorgungsfirma.

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Für die Finanzierung seiner Vorhaben erhebt der AZV gegenüber den Grundstückseigentümern Gebühren, welche durch eine Satzung festgelegt werden. Zusätzlich erforderliche Mittel für die Umsetzung der Abwasserentsorgung beschafft der AZV in Form von Zuschüssen Dritter, Kredite und Umlagen.

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Der AZV steht den Grundstückseigentümern und Anschlussnehmern gern beratend zur Seite, wenn diese Unterstützung bei der Entwässerung Ihres Grundstückes benötigen.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen bezüglich der Entwässerung Ihres Grundstückes haben. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.